Für den 15.05.2025 hat das Bundesministerium für Verkehr eine Anhörung zur Neufassung einer Befahrensordnung Ilmen-/Fulder Aue angesetzt. Dazu die wesentlichen Argumente der Interessengemeinschaft Inselrhein:
Interessengemeinschaft Inselrhein: In der Interessengemeinschaft Inselrhein setzen sich Wassersportvereine, Kommunen, Schulen und weitere Anlieger dafür ein, die unter Naturschutz stehenden Auen für Wassersport und andere Freizeitaktivitäten im Einklang mit der Natur zu nutzen. Derzeit sind rund 20 Wassersportvereine und 15 andere Organisationen durch Mitglieder in der Interessengemeinschaft vertreten.
Referentenentwurf nur Alibi: Den Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) mit Stand vom 06.03.2025 lehnen wir entschieden ab. Die Wassersport-Ausbildung Jugendlicher ist in den vom Referentenentwurf vorgesehenen Flächen nicht im notwendigen Umfang möglich, Ausweichmöglichkeiten gibt es nicht; der Entwurf erscheint deshalb als Alibi.
Keine Kontrolle: Die Nutzung des Gebiets ist weitgehend geregelt. Einige auf Bildern oder Videos gezeigte Auswüchse in der Nutzung dieses Gebiets (wir vermuten hier sogar „gestellte“ Aufnahmen), könnten mit entsprechender Beschilderung und konsequenter Verfolgung schon heute durch Ordnungsbehörden verhindert werden.
Stellungnahme beweist gar nichts: Die naturschutzfachliche Stellungnahme, die dem Referentenentwurf zugrunde liegt, beschreibt zwar ausführlich Störgefühle verschiedener Vogelarten, bleibt aber den Beweis schuldig, dass Vögel in diesem verkehrsreichen und durch schnell wechselnde Wasserstände charakterisierten Gebiet durch Wassersport gestört werden. Darauf eine neue Befahrensordnung aufbauen zu wollen, muss selbst wissenschaftlich nicht versierten Beobachtern als sehr weit hergeholt erscheinen.
Angebot zur Mitarbeit: Die Interessengemeinschaft Inselrhein ist durchaus bereit, an einer Optimierung der Befahrensordnung auch im Sinne des Natur-/Vogelschutzes mit zuarbeiten. Doch dazu muss der erklärte Willen auf allen Seiten erkennbar sein, Ansprüche des Natur- und Vogelschutzes mit den ebenfalls legitimen Ansprüchen von Menschen auf Sport- und Freizeitgestaltung in Einklang zu bringen. Dieser Wille war in den bisherigen Arbeitskreisen nicht erkennbar.
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In eigener Sache: Bitte um kritische Berichterstattung:
Aus gegebenem Anlass bitten wir Medien bei der Berichterstattung über den Konflikt Ilmen-/Fulder Aue um besonders kritische Prüfung von Bildmaterial und Informationen Dritter: Immer wieder werden etwa im Fernsehen Fotos gezeigt, die womöglich gar nicht alle im zur Diskussion stehenden Gebiet aufgenommen wurden. Zudem werden oft Behauptungen von Naturschützern ohne Hinterfragen hingenommen, die suggerieren, dass das Schicksal von Vogelpopulationen in diesem Gebiet durch Wassersport bedroht wird. So ein Zusammenhang konnte bislang seriös nicht nachgewiesen werden.
Als Interessengemeinschaft Inselrhein wehren wir uns auch gegen die völlig überzogene Zuspitzung „Naturschutz oder Wassersport“. Wir wissen, dass in diesem Gebiet beides gleichzeitig möglich ist.
Claus von Kutzschenbach, Pressesprecher Interessengemeinschaft Inselrhein