Jetzt, nach den Sommerferien, beginnt offensichtlich die finale Entscheidungsphase für die weitere Befahrung von Ilmen und Fulder Aue, aber auch der Weiterentwicklung in der Interessengemeinschaft Inselrhein: Wichtige Treffen stehen bevor. Dazu anschließend ein Statement von Birgit Fluhrer, der Initiatorin und Moderatorin der Interessengemeinschaft Inselrhein.
19. August: Befahrung der Ilmen und der Fulder Aue. Teilnehmen werden Vertreter
- der Bundesminmisterien für Verkehr (BMV) und für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- der beteiligten Landesbehörden
- und je einem Vertreter von Naturschutz- und Wassersportvereinen (hier vertreten durch Birgit Fluhrer, Interessengemeinschaft Inselrhein).
Die Befahrung beginnt im Schutzhafen Bingen mit einem Arbeitsschiff des Wasser- und Schifffahrtsamtes und wird in den Auen mit zwei Nachen fortgesetzt.
22. August, ab 18 Uhr, Versammlung der Interessengemeinschaft Inselrhein im Binger Yachtclub. Birgit Fluhrer wird von der Befahrung berichten. Berichte und Diskussionen sind zu erwarten über Stellungnahmen der Verbände und Vereine, die bis 15.09. im Bundesverkehrsministerium einzureichen sind. Die Stellungnahmenm beziehen sich auf den Vorschlag einer Alternativlösung des Ministeriums nach der Online-Anhörung am 15. Mai.
Weiteres Thema beim Treffen in Bingen wird die Weiterentwicklung der Interessengemeinschaft Inselrhein sein, etwa die Gründung eines eingetragenen Vereins. Gleichzeitig ist ein Flyer der Interessengemeinschaft Inselrhein in Arbeit, der Wassersportlern die spezielle Situation der Naturschutzgebiete im Inselrhein verdeutlichen und Befahrensregelungen vorstellen soll.

„Gemeinsam für die Zukunft der Inselrhein-Auen“
Ein Beitrag von Birgit Fluhrer zur aktuellen Situation
Drohendes Aus für den Wassersport in den Auen des Inselrheins
Die Auenlandschaften des Inselrheins sind einzigartige Gebiete, die den Wassersport und die Erholung auf dem Rhein in dieser Region überhaupt nur möglich machen. Der Inselrhein zwischen Mainz und Bingen ist eines der schönsten Wassersportreviere. Wenn wir diese einzigartige Naturlandschaft des Inselrheins für sportliche Aktivitäten und zur Naherholung dauerhaft nutzen wollen, ist dies nur im Einklang mit Naturschutz-Erfordernissen dauerhaft möglich. Werden Regeln nicht eingehalten, droht die Schließung der Auen, und dem Menschen wird der Zugang verwehrt.
Gemeinsam für die Zukunft der Inselrhein-Auen
Das Revier der Rheininseln ist in großen Teilen als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Es umfasst mehrere Naturschutz- bzw. FFH-Gebiete und trägt das Prädikat Europareservat. Der Inselrhein bietet ganzjährig tausenden Vögeln Rückzugsorte zum Brüten, für die Nahrungssuche, zum Rasten oder zum Überwintern. Gerade weil wir unseren Wassersport dauerhaft ausüben möchten, sind uns Natur- und Umweltschutz wichtig. Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit der Natur, akzeptieren die Naturschutzregeln und achten auf ein gutes Miteinander. Dies gilt für Wasserfahrzeuge jeglicher Art – auch Stand-Up Paddler, Kajakfahrer & Luftmatratzen usw.
Regeln auf den Gewässern des Inselrheins
Auf den Rhein-Nebenarmen und Stillgewässern ist Ortskenntnis angebracht. Ein gutes Verständnis von den Befahrens- und Naturschutzregeln ist erforderlich, um sich in diesen Gebieten aufzuhalten. Für jede Aue gelten eigene besondere Vorschriften. Generell gilt folgendes:
- 6 km/h: Schneller darf ein motorisiertes Bott in den Auen nicht fahren
- Es sind Mindestabstände, i.d.R. 15-20 Meter, zu den Ufern der Inseln und der Leitwerke einzuhalten
- Ruhezonen der Vögel erfordern respektvollen Abstand
- Schilfgebiete sind für Menschen tabu
- Inseln, Leitwerke, Flachufer dürfen weder von Menschen noch von Hunden betreten werden, Zelten ist verboten.
- Lärm, laute Auspuffanlagen und Party-Sound aus Musikboxen stören nicht nur die Tiere, sondern auch Menschen, die in den Auen und auf dem Wasser Erholung suchen.
- Abfälle, Plastik, Abwässer machen die Auen krank; sie zu hinterlassen wird streng geahndet.
- Angeln ist erlaubt, aber nur in den dafür zugelassenen Bereichen.
Besonderer Schutz der Fulder Aue – Ilmen Aue
Die Fulder- und Ilmenaue steht unter besonderer Beobachtung der Naturschutzverbände. Die Befahrung mit Wasserfahrzeugen wurde 2025 verboten und nur durch die engagierte Arbeit der Wassersportvereine und der Mitglieder der IG Inselrhein konnte es gelingen, dass sie wieder freigegeben wurde. In der Fulder- Ilmen Aue gelten besonderen Vorschriften
Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ Landkreis Mainz-Bingen vom 9. Januar 1995 (RVO-7300-19950109T120000), Auszug aus § 4:
Im Naturschutzgebiet ist es verboten:
- das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten oder wasserseitig an Inseln, Leitwerken, Sand- oder Schlammbänken oder Uferbereichen anzulanden;
- Hunde frei laufen zu lassen oder auszubilden;
- zu zelten, zu lagern, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten oder Wohnwagen aufzustellen sowie außerhalb ausgewiesener Wege zu reiten;
- zu lärmen, Modellsport und Flugkörper aller Art zu betreiben;
- die Landflächen mit Fahrzeugen aller Art zu befahren;
- zu baden, zu schwimmen, zu tauchen, Eisflächen zu betreten sowie das Gewässer „Alte Hateraue Lach“ (Sporkenheimer Graben) mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren;
- Volksläufe, Rallyes oder andere Veranstaltungen durchzuführen;
- wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nester oder sonstigen Brut- oder Wohnstätten wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen; Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren, zu filmen, dort Tonaufnahmen herzustellen oder den Brutablauf oder die Jungenaufzucht auf andere Weise zu stören.
Sperrzeiten der Gewässer im Inselrhein
Folgende Sperrzeiten der Rheinnebenarme zwischen Stromkilometer 499 und 527 werden von Wassersportlern eingehalten:
Insel | Rhein-km | Naturschutzgebiet | Befahrung |
Petersaue | 499-502 | nein | Betretungsverbot |
Rettbergsaue | 502-505,7 | ja | keine Einschränkung |
Eltviller-/Königsklinger Aue | 509,5-512,5 | ja | keine Einschränkung |
Mariannenaue | 512-517,5 | ja | außerhalb gelber Betonnung vom 01.04. – 20.09. mit 6 km/h erlaubt |
Winkeler Aue | 519,5-520,5 | ja | keine Einschränkung |
Fulder Aue | 520,6-523,5 | ja | vom 01.04. – 04.10. erlaubt |
Ilmen Aue | 524-525,5 | ja | vom 01.04. – 04.10. erlaubt |
Rüdesheimer Aue | 525-527 | ja | keine Einschränkung |
Birgit Fluhrer