
WSF Budenheim

RYC Rüdesheim,
Leopold Luh,
SCR Walluf

MYC Bingen
Von Budenheim über Bingen, Rüdesheim, Walluf bis zum Schiersteiner Hafen wurde jetzt in Wassersportvereinen das „Merkblatt Inselrhein“ ausgegeben. Auf den Fotos: Vorstandsmitglieder von Vereinen, die größere Stückzahlen der Flyer entgegennehmen und weiter verteilen.
Ein kleiner Flyer wird jetzt kostenfrei an Wassersportvereine, Bootsverleiher und -Schulen, Campingplätze und weitere Rhein-Anlieger zwischen Mainz und Bingen, Rüdesheim und Wiesbaden verteilt. Er trägt den Titel „Merkblatt Inselrhein“ und wurde von der Interessengemeinschaft Inselrhein herausgegeben. Das Merkblatt enthält Regelungen bei der Befahrung des Inselrheins. Es soll aufklären und mithelfen, Konflikte zwischen den verschiedenen Interessengruppen auf dem Inselrhein zu verhindern. Die Druckkosten wurden vom Motor-Yacht-Club Bingen e.V. gesponsort.
Wie notwendig das ist und wie konsequent Mitglieder der Interessengruppe Inselrhein schon jetzt auf Verletzung von Naturschutzgebieten reagieren, zeigt diese Begebenheit aus dem Sommer 2025:
Leitwerk bestiegen, Liegeplatz verloren
Da ankerte einer sein Motorboot und kletterte fröhlich auf ein Leitwerk (kleiner Damm im Rhein). Das hätte er besser nicht machen sollen. Denn daraufhin verlor er den Liegeplatz seines Bootes und seine Vereinsmitgliedschaft, zudem bekam er dort Hausverbot. Warum? Das Leitwerk liegt in einem Naturschutzgebiet und das Betreten der Leitwerke und der Ufer ist verboten. Bei dem konsequent agierenden Wassersportverein handelt es sich um den Motor-Yacht-Club Bingen e.V. (MYC Bingen).
Und so kam es: Ruderer hatten den Leitwerk-Kletterer beobachtet und sich den Namen und das Bootskennzeichen gemerkt. In einer WhatsApp-Gruppe der Interessengemeinschaft Inselrhein wurde gefragt: „Wer kennt dieses Boot?“ Es wurde schnell als ein Boot mit Liegeplatz im MYC Bingen identifiziert. Klaus Müller, 1. Vorsitzender des MYC Bingen, zur Leitwerkskletterei: „Das ist genau der Fall, den wir nicht haben wollen“. Entschieden wurde dann in einer Vorstandssitzung, den Liegeplatz und die Vereinsmitgliedschaft des Bootsfahrers zu kündigen und ein Hausverbot zu erlassen. Mit seinem Verhalten – so Müller – habe der Leitwerk-Kletterer „den Verein geschädigt“.
Interessengemeinschaft kämpft gegen Befahrungsverbot
Die Interessengemeinschaft kämpft gegen ein drohendes Befahrensverbot der im Natur- und Vogelschutzgebiet liegenden Ilmen und Fulder Aue. Diese Stillgewässer werden nicht nur gern von Freizeitskippern angesteuert, die dort Ruhe und Erholung suchen, sie bieten vor allem jugendlichen Kanuten, Ruderern und Seglern der umliegenden Wassersportvereine die einzig erreichbare Möglichkeit zur Ausbildung und zum Training.
Vogelschützern gefällt das nicht. Sie wollen die Ilmen und die Fulder Aue komplett für die Befahrung von Booten aller Art sperren und behaupten, Wassersportler würden die Population und Entwicklung von Wasservögeln in den Auen gefährden. Das ist bislang nicht bewiesen. Bewiesen ist aber, dass dort immer wieder gegen die schon bestehenden Naturschutz-Regeln verstoßen wird, was Vogelschützern weitere Argumente für ein Komplett-Verbot liefern könnte.
Deswegen plädiert die Interessengemeinschaft Inselrhein nachdrücklich für die Einhaltung der geltenden Regeln. Birgit Fluhrer, Initiatorin und Moderatorin der Interessengemeinschaft Inselrhein: „Die Menschen … wissen vielleicht nicht, dass sie sich im Naturschutzgebiet befinden oder kennen dort geltende Regeln nicht“. Der nun gedruckte und kostenfrei breit gestreute Flyer soll dem abhelfen.

 
 
