Mehr als zwei Monate nach der Online-Anhörung zur Situation in der Ilmen-/Fulder Aue hat das Bundesministerium für Verkehr nun einen Vorschlag für eine Alternativlösung versandt. In ersten Reaktionen von Mitgliedern der Interessengemeinschaft Inselrhein stößt diese Alternativlösung auf entschiedene Ablehnung.
Im Vorschlag für eine Alternativlösung des Bundesverkehrsministeriums wird mit Ausnahme von Ruderbooten und Kanus das Befahren der Auen verboten. Erlaubt sind nach dem Vorschlag lediglich Befahrungen von Jugendlichen und Schülern mit nichtmotorisierten Booten und Begleitfahrzeugen im Rahmen von Ausbildung und Training.
Begründet wird die Alternativlösung unter anderem damit: „… Es ist aus Naturschutz Aspekten klar, dass die Situation nicht so bleiben kann“ und die Alternativlösung nur erfolge, weil eine komplette Sperrung keine Akzeptanz in der Öffentlichkeit finden würde.
Besonders diese Begründung führt zur Ablehnung bis Verärgerung unter Mitgliedern der Interessengemeinschaft Inselrhein. Wie aus dem mitgelieferten Protokoll der Anhörung schwarz auf weiß zu ersehen ist, gibt es nach wie vor keinen eindeutigen Nachweis dafür, dass Wassersport die Entwicklung der Vogelwelt ursächlich beeinflusst. Das hatten auch Experten bei der Anhörung, unter anderem aus dem Bundesinstitut für Gewässerkunde, eingeräumt.
Als völlig praxisfern wird von Mitgliedern der Interessengemeinschaft Inselrhein auch dieser Verbots-Vorschlag des Ministeriums gewertet: „Das Annähern auf einen Abstand von weniger als 20 m an Inseln, Sand-, Schlamm- und Kiesbänken sowie Längswerke, Querwerke und Buhnen, soweit diese nicht überströmt sind, das linke Rheinufer“. Kommentar eines Mitglieds: „Da bleibt ja nichts übrig“.
Nun bittet das Ministerium um Stellungnahmen zu seiner Alternativlösung bis 28. August.
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Kommentar:
Der Konflikt um die Ilmen-/Fulder Aue bleibt in hohem Maß unsachlich, unerfreulich und weit von der Wirklichkeit auf dem Wasser entfernt. Da wird ein Naturschutz-Kompromiss wegen mangelnder Akzeptanz der Bevölkerung angeboten, aber völlig unterschlagen, dass es vielleicht gar keinen Kompromiss bräuchte, wenn man denn eindeutige Gutachten heranziehen könnte. Kann man aber nicht. Gleichzeitig wird die Ausübung von Wassersport dermaßen eingegrenzt, dass er irgendwann gar nicht mehr im notwendigen Umgang ausgeführt werden kann. Etwas mehr Ehrlichkeit und Bemühen um Sachverstand sollte man doch auch von entfernt residierenden Ministeriums-Mitarbeitern verlangen können, die sich bislang offensichtlich nicht ausreichend über die Lage vor Ort kundig gemacht haben. Das ist einfach nur dumm.
Claus von Kutzschenbach