Rechtslage
Die aktuelle Rechtslage zur Befahrung von Ilmen- und Fulder Aue geht aus den Beiträgen auf der Startseite hervor, ergänzt mit Dateien im Menü Archiv/Dokumentation.
Die Rechtslage im Inselrhein ist kompliziert: Der Rhein verläuft zwischen zwei Bundesländern (Hessen und Rheinland-Pfalz) mit den jeweiligen Landesgesetzen, auf dem Rhein gelten schifffahrtspolizeiliche Bestimmungen, wie die RheinSchPV (siehe auch unter ELWIS), zudem greifen unterschiedliche Naturschutz-Richtlinien. Dazu kommt, dass nicht alle Verzeichnisse immer auf den aktuellen Stand gebracht worden sind.

Nichts verkehrt macht man, wenn man auf dem Wasser im wesentlichen diese Regeln im Inselrhein befolgt:
5 km/h: schneller darf man in den Auen nicht fahren
Ruhezonen der Vögel erfordern respektvollen Abstand
Schilfgebiete sind für Menschen tabu
Inseln, Leitwerke, Flachufer dürfen weder von Menschen noch Hunden betreten werden, Zelten ist verboten
Lärm, laute Auspuffanlagen und Party-Sound aus Musikboxen stören nicht nur Tiere, sondern auch Menschen, die in den Auen (und nicht nur dort) Ruhe suchen – bitte Rücksicht!
Feuer, Grillen oder offenes Licht sind verboten
Abfälle, Plastik, Abwässer machen die Auen krank; sie in den Auen zu hinterlassen wird streng geahndet
Angeln ist erlaubt, aber nur in den dafür zugelassenen Bereichen
Baden/Schwimmen in der Fulder-/Ilmen Aue und Mariannenaue verboten
Wasserschutzpolizei: Kontrolldruck angepasst
Wegen der komplizierten Rechtslage hat auch die Wasserschutzpolizei weder links- noch rechtsrheinisch beispielsweise eine einfache Checklist zur Hand, welche Regelverstöße in welcher Aue wie zu ahnden ist. Das ergab eine Anfrage der Interessengemeinschaft Inselrhein bei der Wasserschutzpolizei in Hessen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2025.
In Rheinland-Pfalz werden jedenfalls alle Verstöße gegen die Rechtsverordnungen von der Wasserschutzpolizei und der Naturschutzbehörde (hier im Bereich die KV Mainz-Bingen) konsequent geahndet. Aus der Antwort der Wasserschutzpolizei in Mainz auf die Anfrage der Interessengemeinschaft:
„Wir können aus unserer Sicht nur jeder Wassersporttreibenden Person empfehlen Rücksicht zu nehmen und sich im Vorfeld mit den für ihren bevorzugten Bereich geltenden Rechtsvorschriften vertraut zu machen und sich an diese zu halten, da die Strafen für Zuwiderhandlungen z. T. sehr hoch ausfallen. Da die Anzahl der Personen, die mit ihrem Sportboot oder Sportgerät in oder um die Rheinauen Erholung, aber leider auch rücksichtslosen Spaß suchen, seit Corona stark zugenommen hat, haben auch wir unseren Kontrolldruck entsprechend angepasst.“
Grundsätzlich sind alle linksrheinischen Uferbereiche und Wasserflächen zwischen Mainz und Koblenz geschützt, d. h. haben mindestens den Schutzcharakter eines Landschaftsschutzgebietes. So erstreckt sich zwischen Mainz und Bingen das Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ (Nr.: 7300-002) und zwischen Bingen und Koblenz das Landschaftsschutzgebiet „Rheingebiet zwischen Bingen und Koblenz“ (Nr.: 7100-001). Für beide Landschaftsschutzgebiete existieren Rechtsvorschriften, die über die Internetseite: https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/einzelrvo abzurufen sind. Diesen sind die entsprechenden Verhaltensregeln zu entnehmen
Allgemeine Informationen zu den Naturschutzgebieten:
Mariannenaue -Gelb ausgetonnter Bereich: ausschließlich der gelb ausgetonnte
Bereich (westlich Rhein-km 515) darf vom 01.04. bis 20.09. eines jeden Jahres mit
höchstens 6 km/h Befahren werden; der östliche Stillwasserbereich ist ganzjährig fürM
Wasserfahrzeuge aller Art – auch Stand-Up Paddler, Kajakfahrer & Luftmatratzen –
gesperrt!
Fulder-und Ilmenaue: Befahren vom 01.04. bis 14.10. eines jeden Jahres erlaubt
Eltviller (Königsklinger) Aue -Stillwasserfläche hinter der Insel: ganzjährig erlaubt.
Eltviller Aue: Die Stillwasserfläche im Bereich der Eltviller (Königsklinger) Aue darf ganzjährig
genutzt werden. Allerdings ist das Anlanden und Betreten der Insel selbst, sowie das
Festmachen, z.B. an Bäumen, generell – wie überall in Naturschutzgebieten -verboten.
Die Rüdesheimer Aue darf nur unterhalb der Insel, auf dem kleinen Sandstrand vor
dem Leitwerk, betreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch hier Baden,
Camping, offenes Feuer und Angeln (vom 01.11. bis 15.03.) verboten sind und Sie
sich ruhig verhalten sollten. Sie halten sich in einem Naturschutzgebiet auf und ihre
Anwesenheit wird stark reglementiert und nur unter Vorbehalt geduldet.
(aus „Wassersport und Naturschutz am Inselrhein“, herausgegeben vom Regierungspräsidium, Darmstadt und und der Struktur- & Genehmigungsditrektiion Süd, Neustadt)
Interessengemeinschaft Inselrhein Das Foto oben zeigt, worum es geht: Vögel und Boote im verträglichen Miteinander in den Rheinauen. Einfliegende Graugänse lassen sich weder vom Motorboot des Fotografen, noch durch die herankommende Motorjacht im Hintergrund stören – ein Schnappschuss mit Symbolkraft!
Wetter:


21°C
Pegel Bingen:
Pegelverlauf
